Allgemeine Verkaufsbedingungen

der R&D Kaffee GmbH, Ludwig-Landmann-Straße 322, 60487 Frankfurt a. M., Deutschland, (nachfolgend auch “R&D Kaffee“).

1. Geltungsbereich

1.1 Diese Allgemeinen Verkaufsbedingungen (AVB) gelten für alle Geschäftsbeziehungen von R&D Kaffee mit den Kunden (nachfolgend auch „Käufer“).

1.2 Sie gelten insbesondere für Verträge über den Verkauf und die Lieferung von Sachen, insbesondere Kaffeeerzeugnisse, unabhängig davon, ob R&D Kaffee diese herstellt oder bei Lieferanten einkauft.

1.3 Diese AVB gelten ausschließlich. Entgegenstehende, ergänzende oder abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen sind ausdrücklich nicht Bestandteil irgendeines Vertrages zwischen R&D Kaffee und dem Käufer (nachfolgend auch gemeinsam als „die Parteien“ bezeichnet).

1.4 Rechtserhebliche Erklärungen sind in Schrift- oder Textform abzugeben. Weitergehende gesetzliche Formvorschriften bleiben unberührt.

2. Vertragsschluss

2.1 Angebote von R&D Kaffee sind freibleibend und unverbindlich.

2.2 Die Bestellung der Ware in jedweder Form stellt ein verbindliches Vertragsangebot dar, welches R&D Kaffee innerhalb von einer Woche ab Zugang der Bestellung annehmen kann.

2.3 R&D Kaffee bestätigt die Annahme durch schriftliche Auftragsbestätigung oder Lieferung.

3. Lieferfrist

3.1 Die Parteien vereinbaren die Lieferfrist individuell. Insofern die Parteien keine Frist vereinbart haben, bestimmt R&D Kaffee eine angemessene Lieferfrist mit der Auftragsbestätigung (§ 315 BGB).

3.2 Wenn R&D Kaffee die Lieferfrist aus Gründen, die er nicht zu vertreten hat, nicht einhalten kann (Nichtverfügbarkeit der Leistung), informiert er den Käufer unverzüglich und teilt ihm die neue Lieferfrist mit. Ist eine Lieferung innerhalb der neuen Lieferfrist nicht möglich, kann R&D Kaffee ganz oder teilweise vom Vertrag zurücktreten. Eine bereits erbrachte Gegenleistung des Käufers erstattet R&D Kaffee unverzüglich.

3.3 Der Eintritt des Lieferverzuges bestimmt sich nach den gesetzlichen Vorschriften. Jedenfalls ist eine Mahnung durch den Käufer erforderlich. Gerät R&D Kaffee in Lieferverzug, ist der Schadensersatz auf 5 Prozent des Nettopreises der verspätet gelieferten Ware (Lieferwert) beschränkt.

4. Lieferort, Gefahrenübergang, Annahmeverzug

4.1 Sofern nichts anderes vereinbart, erfolgt die Lieferung ab Lager, wo auch der Erfüllungsort für die Lieferung und eine etwaige Nacherfüllung ist. Auf Verlangen und Kosten des Käufers wird die Ware an einen anderen Bestimmungsort versandt (Versendungskauf). Soweit nicht etwas anderes vereinbart ist, ist R&D Kaffee berechtigt, die Art der Versendung (insbesondere Transportunternehmen, Versandweg, Verpackung) selbst zu bestimmen.

4.2 Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware geht spätestens mit der Übergabe auf den Käufer über. Beim Versendungskauf geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware sowie die Verzögerungsgefahr bereits mit Auslieferung der Ware an den Spediteur, den Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt über. Soweit eine Abnahme vereinbart ist, ist diese für den Gefahrübergang maßgebend. Auch im Übrigen gelten für eine vereinbarte Abnahme die gesetzlichen Vorschriften des Werkvertragsrechts entsprechend. Der Übergabe bzw. Abnahme steht es gleich, wenn der Käufer im Verzug der Annahme ist.

4.3 Kommt der Käufer in Annahmeverzug, unterlässt er eine Mitwirkungshandlung oder verzögert sich die Lieferung aus anderen, vom Käufer zu vertretenden Gründen, so ist R&D Kaffee berechtigt, Ersatz des hieraus entstehenden Schadens einschließlich Mehraufwendungen (z. B. Lagerkosten) zu verlangen.

5. Preise und Zahlungsbedingungen

5.1 Sofern im Einzelfall nichts anderes vereinbart ist, gelten die Preise von R&D Kaffee zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses. Alle Preise verstehen sich ab Lager und exklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

5.2 Beim Versendungskauf trägt der Käufer die Transportkosten ab Lager und die Kosten einer ggf. die Kosten einer Transportversicherung. Etwaige Gebühren, Steuern und sonstige öffentliche Abgaben trägt der Käufer.

5.3 Der Kaufpreis ist fällig und zu zahlen innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsstellung und Lieferung bzw. Abnahme der Ware. R&D Kaffee ist jederzeit berechtigt, eine Lieferung ganz oder teilweise nur gegen Vorkasse durchzuführen.

5.4 Der Käufer kommt mit Ablauf der vorstehenden Zahlungsfrist in Verzug. Die Verzugsfolgen bestimmen sich nach den gesetzlichen Regelungen.

5.5 Dem Käufer stehen Aufrechnungs- oder Zurückbehaltungsrechte nur insoweit zu, als sein Anspruch rechtskräftig festgestellt oder unbestritten ist.

6. Eigentumsvorbehalt

6.1 R&D Kaffee behält sich das das Eigentum an den verkauften Waren bis zur vollständigen Bezahlung aller gegenwärtiger und künftigen Forderungen aus dem Kaufvertrag und einer laufenden Geschäftsbeziehung (gesicherte Forderungen) vor.

6.2 Die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren dürfen vor vollständiger Bezahlung der gesicherten Forderungen weder an Dritte verpfändet, noch zur Sicherheit übereignet werden. Der Käufer hat R&D Kaffee unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, wenn ein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt oder Zugriffe Dritter (z. B. Pfändungen) auf die R&D Kaffee gehörenden Waren erfolgen.

6.3 Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers, insbesondere bei Nichtzahlung des fälligen Kaufpreises, ist R&D Kaffee berechtigt, nach den gesetzlichen Vorschriften vom Vertrag zurückzutreten und/oder die Ware auf Grund des Eigentumsvorbehalts heraus zu verlangen. Das Herausgabeverlangen beinhaltet nicht zugleich die Erklärung des Rücktritts. R&D Kaffee ist vielmehr berechtigt, lediglich die Ware heraus zu verlangen und sich den Rücktritt vorzubehalten. Zahlt der Käufer den fälligen Kaufpreis nicht, darf R&D Kaffee die Rechte nur geltend machen, wenn R&D Kaffee dem Käufer zuvor erfolglos eine angemessene Frist zur Zahlung gesetzt hat oder eine derartige Fristsetzung nach den gesetzlichen Vorschriften entbehrlich ist.

6.4 Der Käufer ist bis auf Widerruf befugt, die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren im ordnungsgemäßen Geschäftsgang weiter zu veräußern und/oder zu verarbeiten. In diesem Fall gelten ergänzend die nachfolgenden Bestimmungen.

6.5 Der Eigentumsvorbehalt erstreckt sich auf die durch Verarbeitung, Vermischung oder Verbindung der Waren entstehenden Erzeugnisse zu deren vollem Wert, wobei R&D Kaffee als Hersteller gilt. Bleibt bei einer Verarbeitung, Vermischung oder Verbindung mit Waren Dritter das Eigentumsrecht der Dritten bestehen, so erwirbt R&D Kaffee Miteigentum im Verhältnis der Rechnungswerte der verarbeiteten, vermischten oder verbundenen Waren. Im Übrigen gilt für das entstehende Erzeugnis das Gleiche wie für die Ware, die unter Eigentumsvorbehalt geliefert wurde.

6.6 Forderungen, die aus dem Weiterverkauf der Ware oder des Erzeugnisses entstehen, tritt der Käufer schon jetzt insgesamt bzw. in Höhe des etwaigen Miteigentumsanteils gemäß vorstehendem Absatz zur Sicherheit an R&D Kaffee ab, welche die Abtretung annehmen. Die oben genannten Pflichten des Käufers gelten auch in Ansehung der abgetretenen Forderungen.

6.7 Zur Einziehung der Forderung bleibt der Käufer neben R&D Kaffee ermächtigt. R&D Kaffee verpflichtet sich, die Forderung nicht einzuziehen, solange der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen nachkommt, kein Mangel seiner Leistungsfähigkeit vorliegt und R&D Kaffee den Eigentumsvorbehalt nicht durch Ausübung eines Rechts gem. Ziffer 6.3 geltend macht. Ist dies aber der Fall, so kann R&D Kaffee verlangen, dass der Käufer die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner nennt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen aushändigt und den Schuldnern (Dritten) dieAbtretung mitteilt. Außerdem ist R&D Kaffee in diesem Fall berechtigt, die Befugnis des Käufers zur weiteren Veräußerung und Verarbeitung der unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren zu widerrufen.

6.8 Übersteigt der realisierbare Wert der Sicherheiten unsere Forderungen um mehr als 10%, wird R&D Kaffee auf Verlangen des Käufers Sicherheiten nach eigener Wahl freigeben.

7.1 Die Ansprüche wegen Mängeln der Kaufsache bestimmen sich vorbehaltlich der nachfolgenden Bestimmungen nach den gesetzlichen Regelungen. Jedenfalls unberührt bleiben die gesetzlichen Sondervorschriften zum Lieferantenregress (§§ 478, 479 BGB).

7.2 Voraussetzung für jegliche Gewährleistungsrechte des Käufers ist dessen ordnungsgemäße Erfüllung aller nach § 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten.

7.3 Bei Mängeln der Ware hat der Käufer ein Recht auf Nacherfüllung in Form der Mangelbeseitigung oder Lieferung einer mangelfreien Sache. Bei Fehlschlagen der Nacherfüllung ist der Käufer berechtigt, den Kaufpreis zu mindern oder vom Vertrag zurückzutreten.

8. Haftung

8.1 R&D Kaffee haftet gegenüber dem Käufer bei Verschulden nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.

8.2 Diese Einschränkung gilt nicht bei

a) der Verletzung solcher Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Käufer regelmäßig vertraut und vertrauen darf (wesentliche Vertragspflichten) und

b) der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.

9. Verjährung

Abweichend von § 438 I Nr. 3 BGB beträgt die allgemeine Verjährungsfrist für Ansprüche aus Sach- und Rechtsmängeln ein Jahr ab Gefahrübergang. Soweit eine Abnahme vereinbart ist, beginnt die Frist mit der Abnahme.

10. Schlussbestimmungen

10.1 Dieser Vertrag bestimmt sich nach deutschem Recht.

10.2 Alle Streitigkeiten aus oder in Verbindung mit diesem Vertrag unterliegen der ausschließlichen Gerichtsbarkeit der Gerichte in Frankfurt am Main, Deutschland. R&D Kaffee ist allerdings berechtigt, jedes ansonsten zuständige Gericht anzurufen.

10.3 Änderungen bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform.

10.4 Die Nichtigkeit einer Vorschrift dieses Vertrages führt nicht zur Nichtigkeit des gesamten Vertrages. Die nichtige Vorschrift ist durch eine Vereinbarung zu ersetzen, die dem Vertragszweck und dem Willen der Vertragspartner am nächsten kommt.